Lerngruppe/Wissenschaftlicher Verhaltenskodex
Zusammenfassung der Lerngruppe zum Wissenschaftlichen Verhaltenskodex
Motivation
- auch nachträgliches Fehlverhalten (z.B. unabhängig vom Inhalt der Dissertation) kann laut HSG in BaWü zur Aberkennung eines beliebigen Hochschulgrads führen
Wissenschaftliches Fehlverhalten
- bewußt oder grob fahrlässig
- u.A. unterdrücken unerwünschter Ergebnisse
- u.A. Ausbeutung von Ideen als Gutachter
- u.A. unbefugtes Zugänglichmachen solange das Werk noch nicht veröffentlich ist
- u.A. Inanspruchnahme der (Mit-)Autorenschaft eines anderen ohne dessen Einverständnis
- u.A. Beseitigung von Primärdaten, insofern damit gegen [..] oder disziplinbezogen anerkannte Grundsätze verstoßen wird
- u.A. Mitwissen und Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
Empfehlungen
- DFG
- Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten
- Wahrung der Vertraulichekeit in Begutachtungsverfahren
- GI
- übernimmt Vermittlungsfunktionen
- KIT
- Vorrang von Qualität vor Quantität
- vertrauliches Whistle-Blowing von Fehlverhalten über Ombudsmann
- Autoren sollen alle aber auch nur diejenigen die zur Konzeption, Erarbeitung, Analyse und Interpretation und Formulierung wesentlich beigetragen haben
- der verantwortliche Autor stellt sicher das alle Autoren der eingereichten Fassung der Publikation zugestimmt haben
- Deutscher Hochschulverband
- Nachweis der Originalität bei Selbstzitaten (aufgrund der Mitautoren?) nicht gewährleistet
- Was gedanklich entlehnt wird, muss deutlich erkennbar sein
- Einflüsse kenntlich machen (Förderung durch Drittmittel oder wirtschaftliche Vorteile)
- tradiertes Allgemeinwissen muss nicht durch Verweise nachgewiesen werden
- Die Aufgabe der Betreuer und Prüfer ist es auch Zweifel an der Einhaltung der Grundregeln konsequent nachzugehen