Lerngruppe/Wissenschaftlicher Verhaltenskodex

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Zusammenfassung der Lerngruppe zum Wissenschaftlichen Verhaltenskodex

Motivation

  • auch nachträgliches Fehlverhalten (z.B. unabhängig vom Inhalt der Dissertation) kann laut HSG in BaWü zur Aberkennung eines beliebigen Hochschulgrads führen

Wissenschaftliches Fehlverhalten

  • bewußt oder grob fahrlässig
  • u.A. unterdrücken unerwünschter Ergebnisse
  • u.A. Ausbeutung von Ideen als Gutachter
  • u.A. unbefugtes Zugänglichmachen solange das Werk noch nicht veröffentlich ist
  • u.A. Inanspruchnahme der (Mit-)Autorenschaft eines anderen ohne dessen Einverständnis
  • u.A. Beseitigung von Primärdaten, insofern damit gegen [..] oder disziplinbezogen anerkannte Grundsätze verstoßen wird
  • u.A. Mitwissen und Vernachlässigung der Aufsichtspflicht

Empfehlungen

  • DFG
    • Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten
    • Wahrung der Vertraulichekeit in Begutachtungsverfahren
  • GI
    • übernimmt Vermittlungsfunktionen
  • KIT
    • Vorrang von Qualität vor Quantität
    • vertrauliches Whistle-Blowing von Fehlverhalten über Ombudsmann
    • Autoren sollen alle aber auch nur diejenigen die zur Konzeption, Erarbeitung, Analyse und Interpretation und Formulierung wesentlich beigetragen haben
    • der verantwortliche Autor stellt sicher das alle Autoren der eingereichten Fassung der Publikation zugestimmt haben
  • Deutscher Hochschulverband
    • Nachweis der Originalität bei Selbstzitaten (aufgrund der Mitautoren?) nicht gewährleistet
    • Was gedanklich entlehnt wird, muss deutlich erkennbar sein
    • Einflüsse kenntlich machen (Förderung durch Drittmittel oder wirtschaftliche Vorteile)
    • tradiertes Allgemeinwissen muss nicht durch Verweise nachgewiesen werden
    • Die Aufgabe der Betreuer und Prüfer ist es auch Zweifel an der Einhaltung der Grundregeln konsequent nachzugehen